Stornobestimmungen für die K&K Wertungsfahrt des OÖMVC 2018

Wird eine Nennung aus welchen Gründen auch immer nach dem 31. Jänner 2018 zurückgezogen, werden € 200,-- als Reuegeld einbehalten. Abmeldungen nach dem 30. April 2018 bedeuten den Verfall des Nenngeldes. Der Veranstalter behält sich vor die Wertungsfahrt auf Grund höherer Gewalt oder anderer nicht beeinflussbarer Faktoren abzusagen. In diesem Falle wird das Nenngeld zur Gänze rückerstattet.
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